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<title>Kinderheim Köln-Sülz - Handbuch der Heimerziehung</title>
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<description>Forum für Ehemalige aus dem Sülzer Kinderheim</description>
<language>de</language>
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<title>Handbuch der Heimerziehung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>jetz verstehe ich endlich, warum aus mir doch noch ein brauchbares Mitglied diesewr Gesellschaft geworden ist. <img src="https://forum.kinderheim-koeln-suelz.de/images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /></p>
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<pubDate>Mon, 22 Jun 2009 13:07:14 +0000</pubDate>
<category>Mein Heimerlebnis</category><dc:creator>imi</dc:creator>
</item>
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<title>Handbuch der Heimerziehung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>hier noch eine paar weitere Zitate aus dem Handbuch.<br />
Im Handbuch der Heimerziehung heißt es:</p>
<p>&quot;Eine christliche Erziehung ohne Gesetz und darum auch ohne Zwang und Strafe wäre eine enthusiastische Illusion. Mit dem Evangelium kann man nicht Erziehen&quot;.</p>
<p>&quot;Der junge Mensch ist ein aufständischer, und solange es Menschen auf dieser ihrem Ende zu eilenden Welt gibt, wird es Strafe geben müssen, auch in einem christlichen Erziehungsheim (...). Die erbarmende Liebe schafft die Strafe nicht ab, sondern weiß, dass sie dem vom Chaos bedrohten natürlichen Menschen durch Zucht und Strafe einen unentbehrlichen Dienst tut.&quot;<br />
Aus:<br />
Kurt Frör: Grundfragen der evangelischen Heimerziehung,</p>
<p>in: Handbuch der Heimerziehung, unter Mitwirkung von Sachverständigen aller Gebiete und Richtungen der Heimerziehung in Gemeinschaft mit Hans Scherpner; von Friedrich Trost (Hrsg.), Frankfurt/Berlin/Bonn,1952 ff., S. 577-596 und S. 591</p>
<p>Ich habe es bestellt. Ich hoffe das ich es diese Woche noch gefleifert bekomme.</p>
<p>Denn diese Zitate werden nicht die einzigen sein, die einem erstmal tief Luft holen lässt.</p>
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<pubDate>Mon, 22 Jun 2009 09:57:35 +0000</pubDate>
<category>Mein Heimerlebnis</category><dc:creator>escheuch</dc:creator>
</item>
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<title>Handbuch der Heimerziehung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich glaube, dass der Begriff &quot;positiv&quot; so zu verstehen ist, dass er im Gegensatz zum 'nicht handeln= unterlassen steht, also eine Aktivität darstellt.<br />
Gruß<br />
Koch</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 22 Jun 2009 09:47:53 +0000</pubDate>
<category>Mein Heimerlebnis</category><dc:creator>Koch</dc:creator>
</item>
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<title>Handbuch der Heimerziehung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Erich schrieb: Damit wurde offiziell mit Einwilligung des Staates die Heimerzieher dazu aufgefordert, körperliche Züchtigung, Freiheitsberaubung und Briefzensur zu begehen, gegen die Religionsfreiheit zu verstossen. Alles grobe Verstöße gegen das Grundgesetz.</p>
</blockquote><p>Hallo Erich <br />
Deine Behauptung zu diesem Buch sind falsch. Hier wird hinterfragt:</p>
<blockquote><p>Nicht nur die Unterlassung, wie beispielsweise Verletzung der Aufsichtspflicht oder der gesundheitlichen Sorge, könnten Rechtsfolgen für den Heimerzieher nach sich ziehen, sondern auch positive Handlungen, wie z. B. körperliche Züchtigung, Freiheitsberaubung, Briefzensur, Einwilligung zur Operation, bestimmte religiöse Beeinflussung müssen auf ihre rechtliche Bedeutsamkeit für den Heimwerzieher untersucht werden.&quot; (Aus &quot; Handbuch der Heimerziehung&quot; Seite 1154,  Die rechtliche Stellung des Heimerziehers - IV - Die zivil- und Strafrechtliche Haftung des Heimerziehers - von Maria Reinartz - verfasst 1958)</p>
</blockquote><p>Aus dem Zitat geht ganz klar hervor das schon damals erkannt wurde das es keine rechtliche Konsequenzen für Heimerzieher gab.</p>
<p><span style="color:#f00;">Dieses Buch wurde also <strong>nicht</strong> wie in deiner Andeutung gelesen - sondern scheinbar eher gemieden es zu lesen!</span></p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.kinderheim-koeln-suelz.de/index.php?id=274</link>
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<pubDate>Sun, 21 Jun 2009 16:45:21 +0000</pubDate>
<category>Mein Heimerlebnis</category><dc:creator>Klaus Grube</dc:creator>
</item>
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<title>Handbuch der Heimerziehung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Dieses Handbuch wurde 1958 von Maria Reinartz verfasst. <br />
Unter der Mitwirkung von Sachverständigen aller Gebiete und Richtungen der Heimerziehung in Gemeinschaft mit Hans Scherpner herausgegeben von Friedrich Trost.</p>
<p>Auf Seite 1154 steht folgendes.</p>
<p>Nicht nur die Unterlassung, wie beispielsweise Verletzung der Aufsichtspflicht oder der gesundheitlichen Sorge, könnten Rechtsfolgen für den Heimerzieher nach sich ziehen, <span style="color:#c00;"><strong>sondern auch positive Handlungen, wie z. B. körperliche Züchtigung, Freiheitsberaubung, Briefzensur, Einwilligung zur Operation, bestimmte religiöse Beeinflussung müssen auf ihre rechtliche Bedeutsamkeit für den Heimwerzieher untersucht werden</strong></span>.&quot;</p>
<p>Damit wurde offiziell mit Einwilligung des Staates die Heimerzieher dazu aufgefordert, körperliche Züchtigung, Freiheitsberaubung und Briefzensur zu begehen, gegen die Religionsfreiheit zu verstossen. Alles grobe Verstöße gegen das Grundgesetz.</p>
<p>Und wir ehemaligen Opfer der brutalen Heimerziehung mussten bis 2008 (40 Jahre später) warten bis der Staat offiziell zugab das in den Fünfziger und bis Anfang der Siebziger Jahre mehrere hunderttausend Kinder aufs brutalste gefoltert, gequält und misshandelt worden.</p>
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<link>https://forum.kinderheim-koeln-suelz.de/index.php?id=260</link>
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<pubDate>Sat, 20 Jun 2009 09:26:07 +0000</pubDate>
<category>Mein Heimerlebnis</category><dc:creator>escheuch</dc:creator>
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